
Merkblatt: Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren
Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer und wird bei Handänderungen von in der Gemeinde gelegenen Grundstücken oder Grundstückanteilen erhoben. Die gesetzlichen Bestimmungen über die Handänderungssteuer finden Sie im kantonalen Steuergesetz (Art. 241 bis 245 StG).
Die Vorbereitung, Beurkundung und Eintragung von Rechtsgeschäften lösen zudem Grundbuchgebühren aus. Diese werden mittels dem kantonalen Gebührentarif berechnet.
Weitere Informationen dazu finden Sie im unten angehängten Merkblatt.
Informationen
- Datum
- 8. Mai 2025
- Herausgeber/-in
- Gemeinde Eschenbach
- Autor/-in
- Grundbuchamt Eschenbach
Dokumente
Name | |||
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Merkblatt Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren (PDF, 59.23 kB) | Download | 0 | Merkblatt Handänderungssteuer und Grundbuchgebühren |
Name | Telefon | Kontakt |
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Grundbuchamt | 055 286 15 35 | grundbuchamt@eschenbach.ch |