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Forderungsklage

Zuständiges Amt: Betreibungsamt

Ein Schuldner hat Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben. Damit der Gläubiger die Betreibung fortsetzen kann, muss er ein zivilrechtliches Forderungsverfahren führen. Dieses wird mit einer Forderungsklage beim Vermittleramt am Wohnsitz des Schuldners eingeleitet.

siehe auch unter Rechtsvorschlag beseitigen

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