Forderungsklage

Mit einer Betreibung können offene Rechnungen mit Hilfe des Staates eingefordert werden. Dies ist ein wichtiges Instrument zum Erhalt der Rechtssicherheit.

Das Verfahren wird eingeleitet, indem der Gläubiger beim Betreibungsamt am Wohnort/Geschäftssitz des Schuldners ein Betreibungsbegehren einreicht. Daraufhin erhält der Schuldner einen Zahlungsbefehl, verbunden mit der Aufforderung, den offenen Betrag samt Zins und Betreibungskosten zu begleichen. 

Wenn ein Schuldner Rechtsvorschlag gegen einen Zahlungsbefehl erhoben hat, muss der Gläubiger ein zivilrechtliches Forderungsverfahren führen, damit er die Betreibung fortsetzen kann. Dieses wird mit einer Forderungsklage beim Vermittleramt am Wohnsitz des Schuldners eingeleitet. Siehe auch: Rechtsvorschlag beseitigen.